Wasserfunkablesesystem
Laut dem aktuellen Artikel des K-Tipp-Heftes Nr. 18, vom 28.10.2020 ist das neue Wasserfunkablesesystem in Oberbipp freiwillig und nicht Pflicht.
Laut dem aktuellen Artikel des K-Tipp-Heftes Nr. 18, vom 28.10.2020 ist das neue Wasserfunkablesesystem in Oberbipp freiwillig und nicht Pflicht, wie es durch den Infozettel vom 14.7.2020 durch die Gemeindeverwaltung Oberbipp, hätte wahrgenommen werden können.
Jeder Haushalt kann daher, ein bereits eingebautes Ablesesystem zurückbauen lassen. Melden Sie sich bei der Gemeindeverwaltung.
Der Hauseigentümer hat die Möglichkeit den Wasserzählerstand, bei «alter» Nutzungsart, zu fotographieren und der Gemeindeverwaltung zukommen zu lassen. So hat dieser seine Pflicht erfüllt.
Sollten Sie Hilfe benötigen, können Sie sich an uns wenden.